Satzung
Vorläufige Satzung


§1Funktionen innerhalb der Ritterschaft

Die Position des Großmeisters und Komtur ist nur durch eigenes Abtreten oder durch Todesfall vakant. Andere Positionen wie z.B. Schriftführer oder Schatzmeister sind durch jährliche Wahlen zu besetzen.

§2 Aufgaben der einzelnen Funktionen

Der Großmeister und Komtur hat die Aufgabe die Ritterschaft zu leiten und uneingeschränkte Vollmacht. Desweiteren hat er die Priorisierung von Unternehmungen der Ritterschaft festzulegen sowie jeder organisatorischen Maßnahme. Weiterhin hat er die Finanzen des Vereines zu verwalten und die Aufsicht über das Konto des Vereines.

Der Schriftführer hat dafür Sorge zu tragen das bei Treffen besprochene zu dokumentieren und innerhalb kürzester Zeit in druckfertiger Form der Vereinsleitung (Großmeister) vorzulegen damit diese weitere Schritte wie z.B. Veröffentlichung im Internet angehen kann.

Der Schatzmeister hat die Aufgabe die ihm anvertrauten Wertgegenstände des Vereines zu verwalten und sachgemäß zu verwalten. Finanzielle Forderungen hat der Schatzmeister im Voraus mit der Vereinsführung (Großmeister) zu besprechen und schriftlich zu begründen.

Weitere Funktionen folgen

§3 Aufgaben jedes einzelnen Mitgliedes

Jedes Mitglied hat die Verpflichtung soweit es Internet besitzt sich über den neuesten Stand unserer Internetpräsenz zu informieren. Dort ist auch jeweils der neueste Stand der Satzung einzusehen. Sollte ein Mitglied kein Internetzugang besitzen ist es verpflichtet dem Vorstand davon sofort schriftlich in Kenntnis zu setzen damit dieser andere Wege der Information findet. Jedes Mitglied hat die Verpflichtung den Verein bekannt zu machen um unsere Mitgliederzahl zu erhöhen. Denn nur durch die Beiträge und einzelne Spenden der Mitglieder und Freunde kann ein Verein überleben.
Desweiteren gibt es ein E-Commerce Sponsorenportal auf der Internetpräsenz des Vereines. Jedes Mitglied hat die Aufgabe dies bekannt zu machen und Personen anzuregen darüber erst mal zu schauen wenn sie was übers I-Net kaufen möchten. Das gleiche gilt natürlich auch für die Mitglieder selbst. Denn bei jedem Einkauf über dieses Portal bekommt der Verein Provisionen. Weiterhin hat jedes Mitglied Sorge dafür zu tragen etwaige Neue Sponsoren oder Fördermitglieder zu werben für den Verein. Mitglieder haben die Verpflichtung sich so authentisch wie möglich Ausrüstungsgegenstände zu erschaffen oder anzuschaffen. Dies beinhaltet für Männer eine komplette Rüstung und ein Gewand für repräsentative Zwecke. Für Frauen ein der damaligen Zeit entsprechendes Gewand. Alle Mitglieder haben sich Dinge für den täglichen Gebrauch(dies beinhaltet: Essgeschirr, Kochbesteck u.s.w.) anzuschaffen. Jedes männliche Mitglied ist dazu aufgerufen ein eigenes Banner zu entwerfen unter der es laufen möchte und welches auf dem Schild getragen wird. Dieses Banner wird auch im I-Net bekannt gegeben. Muß die Erstellung des Banners angemahnt werden, wird dies mit einer Bearbeitungsgebühr von €5,00 belegt.

§4 Beitragszahlungen

Jedes Mitglied hat Sorge dafür zu tragen das Beiträge pünktlich übergeben werden da durch jede Verzögerung Anschaffungen eventuell nicht gemacht werden können und Zinserträge fehlen. Sollte es ein Mitglied mal nicht schaffen die Beiträge zu zahlen ist die Vereinsführung hierüber sofort schriftlich in Kenntnis zu setzen. Das Mitglied ist dann verpflichtet mitzuteilen ab wann es normale Zahlungen aufnehmen kann und auch verpflichtet wenigstens den Betrag zu zahlen den es erübrigen kann. Desweiteren ist das Mitglied dazu verpflichtet die Zahlungen zeitnah wieder aufzunehmen. Denn wie gesagt kann kein Verein ohne finanzielle Mittel überleben. Mahnungen werden mit einer Bearbeitungsgebühr von €5,00 belegt. Die Beitragssätze gelten nur als Richtlinie jeder der mehr zahlen kann sollte dies auch bitte machen denn nur dadurch sind Aktivitäten des Vereines zu finanzieren.

§4a Verwendung von Beitragszahlungen

Beitragszahlungen werden verwendet für:
1. Schreibzubehör (Papier, Druckertinte, allgemeines Zubehör)
2. Jährliches Treffen (Mahlzeiten, anteilig Getränke wenn die Kasse es zuläßt)
3. Hauptzubehör wie Zelt, Vereinsbanner, Hauptkochzubehör, Personenversicherung bei Turnieren, evtl. Stand bei Mittelaltermarkt sowie Pacht u.s.w.
4. Anteilsmäßige Kostenübernahme bei eventuellen Urlaubsfahrten wenn die Kasse es zuläßt
5. Alle Ausgaben den Verein direkt betreffende Angelegenheiten (wie Anmeldung als e.V. u.s.w.

§5 Kündigung der Mitgliedschaft von Seite des Mitglieds

Gekündigt kann werden zu Jahresbeginn. Sollte die Entscheidung dahin gehen das einer im Laufe des Jahres kündigen möchte sind trotzdem die Beiträge für das laufende Jahr zu entrichten.

§5a Kündigung von Seiten des Vereins

Dem Mitglied kann von Seiten des Vereins gekündigt werden bei Fehlverhalten gegenüber von Mitgliedern oder schuldhaften Verstoßes gegenüber der Satzung oder überhaupt gegenüber dem Verein bei jedem Treffen der Ritterschaft. Das Mitglied hat das Recht auf eine gesonderte Anhörung zur Verteidigung.

§6 Gerichtsstand

Bei eventuellen Streitigkeiten ist der Gerichtsstand Köln


§7 Richtlinien des Vereines

1. Treue gegenüber dem Verein
2. Treue und Ehre gegenüber jedem einzelnen Mitglied
3. Respekt gegenüber jeder Vereinsfremden Person
4. Authentizität wahren
5. Aktivität für den Verein zeigen

Geändert am 22. Mai 2008 zu Köln

Gez. Dieter Ness
(Diether von Coeln)
Großmeister und Komtur

 
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